Rechtsprechung
   VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39693
VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15.NW (https://dejure.org/2015,39693)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.12.2015 - 3 K 470/15.NW (https://dejure.org/2015,39693)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW (https://dejure.org/2015,39693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Müllsammelstelle: Windeln und Essensreste eines Altenheims

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundstücksnachbar kann Müllsammelstelle hinzunehmen haben

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstücksnachbar kann Müllsammelstelle hinzunehmen haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für Müllcontainer ist rechtmäßig - Nachbarklage zurückgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos - Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot oder andere Bauvorschriften

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot setzt dabei einen Verstoß gegen das objektive Recht voraus (BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, NVwZ 2014, 370).

    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, NVwZ 2014, 370; kritisch zu dieser Formel Rieger, UPR 2015, 241).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann auch gegeben sein, wenn sich ein Vorhaben objektiv-rechtlich nach seinem Maß der baulichen Nutzung, seiner Bauweise oder seiner überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (vgl. Beschluss vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879).

    Andererseits kann das Rücksichtnahmegebot, das selbständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften steht, im Hinblick auf diese Belange auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 -, NVwZ 1999, 879).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Er kann vorliegen, wenn ein Vorhaben zwar in jeder Hinsicht den aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen wahrt, sich aber gleichwohl in seine Umgebung nicht einfügt, weil das Vorhaben es an der gebotenen Rücksicht auf die sonstige, also vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, NJW 1978, 2564).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet besteht unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich jedoch nicht (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55/07 -, NVwZ 2008, 427; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2010 - 1 C 10852/09 -, juris).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Dabei kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits den Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6/98 -, NVwZ 2000, 1050; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 8 B 10423/15.OVG -).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot scheidet regelmäßig aus, wenn alle durch das Gebot geschützten, möglicherweise beeinträchtigten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Regelungen (meist die Vorschriften über Abstandsflächen und Stellplätze) geschützt sind und das Vorhaben deren Anforderungen genügt (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3/00 -, NVwZ 2001, 813; s. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Allerdings sind nachträgliche Änderungen der am 1. August 2015 in Kraft getretenen Fassung der Landesbauordnung vom 15. Juni 2015 (GVBl Seite 77), die sich insgesamt zu Gunsten des Vorhabens der Beigeladenen auswirken, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40/98 -, NVwZ 1998, 1179 und Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11/07 -, NVwZ 2008, 1349).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Dabei sind insbesondere auch wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz einzubeziehen (vgl. zum Lärm BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/91 -, NJW 1992, 2779).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Eine Schikane liegt nur dann vor, wenn die Anordnung eines Gebäudes (hier des Müllcontainerhauses ) keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15
    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, muss vom Gericht anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, BauR 2010, 1907).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 1 C 10852/09

    Beschleunigtes Verfahren für Bebauungsplan bei Außenbereichsinsel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 A 11751/99

    Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets

  • BVerwG, 20.06.1988 - 4 B 91.88

    Begriff der Nebenanlage i.S. von § 14 BauNVO; Zufahrt zu einer Kellergarage,

  • OLG Koblenz, 28.11.1979 - 1 U 62/79
  • VG Würzburg, 12.08.2013 - W 5 K 12.623

    Grenzmauer; Standfestigkeit; Mülllagerplatz; Grundstücksgrenze

  • VG Trier, 11.10.2005 - 5 K 700/05

    Die Errichtung eines Lagerraums zur Unterbringung von Müll- und Papiertonnen

  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

    § 10 Abs. 3 LBauO kann nachbarschützende Wirkung jedenfalls insoweit zukommen, als in entsprechender Anwendung des § 48 Abs. 3 Satz 2 LBauO Mindestabstände von der Grundstücksgrenze einzuhalten sind (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris; Jeromin in: Jeromin, a.a.O., § 10 Rn. 23).

    Ein Bauherr ist auch nicht verpflichtet, die dem jeweiligen Nachbarn verträglichste und günstigste Lösung zu wählen (VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 12. August 2013 - W 5 K 12.623 -, juris).

    Eine Schikane liegt nur dann vor, wenn die Anordnung der Tonnen keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris ).

  • VG München, 08.10.2019 - M 11 K 19.2578

    Zumutbarkeit von Immissionen durch mit dem Neubau von zwei "Doppelhäusern" im

    Ein Grundstücksnachbar hat im Allgemeinen eine Müllsammelstelle auch an der gemeinsamen Grundstücksgrenze als sozialadäquat hinzunehmen (VG Würzburg, U.v. 12.8.2013 - W 5 K 12.623 - juris Rn. 37; VG Neustadt an der Wein straße, U.v. 9.12.2015 - 3 K 470/15.NW - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Müllsammelstellen sind im Allgemeinen als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. VG Neustadt a.d. Weinstraße, U.v. 9.12.2015 - 3 K 470/15.NW - juris Rn. 28; VG Würzburg, U.v. 12.8.2013 - W 5 K 12.623 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 20.7.2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 15.12.1992 - 2 B 92.88 - juris Rn. 45 ff.; NdsOVG, U.v. 17.2.2005 - 1 KN 7/04 - juris Rn. 28 f.).
  • VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15

    Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins

    Eine Abweichung von der genehmigten Nutzung würde im Falle ihres Vorliegens die streitgegenständliche Baugenehmigung als solche grundsätzlich unberührt lassen und lediglich ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die dann ungenehmigte tatsächliche Nutzung rechtfertigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 1 A 10503/14.OVG - VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 25.04.2023 - 4 K 493/22

    Keine Baugenehmigung zum Neubau einer Moschee in Germersheim

    Zwar richtet sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens in aller Regel allein nach dem vorgelegten Bauantrag und eine eventuelle spätere Abweichung von der (dann) genehmigten Nutzung würde lediglich ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die dann ungenehmigte tatsächliche Nutzung rechtfertigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 1 A 10503/14.OVG - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW).
  • VG Neustadt, 08.05.2018 - 5 K 811/17

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Unbestimmtheit; Anforderungen an die

    Eine Abweichung von der genehmigten Nutzung lässt im Falle ihres Vorliegens die streitgegenständliche Baugenehmigung als solche grundsätzlich unberührt und rechtfertigt lediglich ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die dann ungenehmigte tatsächliche Nutzung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 1 A 10503/14.OVG - VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder

    Eine Abweichung von der genehmigten Nutzung würde im Falle ihres Vorliegens die streitgegenständliche Baugenehmigung als solche grundsätzlich unberührt lassen und lediglich ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die dann ungenehmigte tatsächliche Nutzung rechtfertigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 1 A 10503/14.OVG - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris).
  • VG München, 10.05.2021 - M 9 SN 20.5350

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichem Nachbarstreit wegen einer Baugenehmigung

    Die mit Blick auf die Mülltonnen entstehenden Auswirkungen sind als sozialüblich hinzunehmen (vgl. in diesem Zusammenhang VG München, B.v. 17.2.2012 - M 8 SN 12.543; VG Würzburg, U.v. 12.8.2013 - W 5 K 12.623 - juris, Rn. 37; VG Neustadt an der Weinstraße, U.v. 9.12.2015 - 3 K 470/15.NW - juris, Rn. 31; VG München, U.v. 8.10.2019 - M 11 K 19.2578 - BeckRS 2019, 28950).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht